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08 – 13 & 14 – 18 Uhr
08 – 17 Uhr
08 – 14 Uhr
08 – 16 Uhr
08 – 12 Uhr
Vorsorge & Diagnostik
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind entscheidend, um eventuelle Veränderungen frühzeitig zu erkennen. In unserer Praxis kombinieren wir die gesetzliche Basisvorsorge mit moderner High-End-Diagnostik für ein Höchstmaß an Sicherheit.
Etwa jede achte Frau erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs oder einer gynäkologischen Krebserkrankung. Erkennbare Veränderungen und spürbare Symptome treten zumeist erst in fortgeschrittenen Stadien auf. Dank regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen ist es möglich, krankhafte Veränderungen frühzeitig zu erkennen, wenn schonendere Behandlungsmöglichkeiten und verbesserte Chancen auf eine Heilung bestehen.
Wie oft sollte ich zur Vorsorge kommen und welche Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse?
Gynäkologische Fachgesellschaften empfehlen eine jährliche Untersuchung für alle Frauen ab 20 Jahren. Die Vorsorgeprogramme richten sich dabei nach Ihrem Alter und umfassen eine Tastuntersuchung und die vaginale Untersuchung mit Abstrichentnahme sowie ein Anamnesegespräch und eine Blutdruckmessung. Frauen zwischen 50 und 75 Jahren können eine jährliche Mammographie durchführen lassen, zu der sie in ein entsprechendes Zentrum eingeladen werden.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Vorsorge?
Ein Ultraschall ist keine primäre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann als ergänzende „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) sehr sinnvoll sein, um auch nicht tastbare Befunde zu sehen.
Manchmal braucht es mehr als die Routine-Vorsorge – sei es, weil Sie akute Beschwerden haben, Unregelmäßigkeiten in Ihrem Zyklus bemerken oder wir einen Befund genauer abklären möchten. In diesen Momenten sind wir mit modernster Diagnostik und viel Fingerspitzengefühl für Sie da. Unser Ziel ist es, Ihnen durch präzise Untersuchungen schnell Klarheit und ein sicheres Gefühl zu geben.
Werden diagnostische Untersuchungen durch die Krankenkasse übernommen?
Diagnostische Untersuchungen, die zur Abklärung konkreter Beschwerden, Symptome oder auffälliger Befunde dienen, werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in der Regel übernommen.
In manchen Fällen sind erweiterte Untersuchungen nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen (z. B. Hormonanalysen bei Wechseljahrsbeschwerden) und müssen in diesen Fällen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet werden.